

- Bis maximal 3 Haustiere sind erlaubt.
- Rauchen innerhalb des Gebäudes nicht gestattet.
- Das Maiensäss wird nicht für Jagdzwecke vermietet.
- Die Miete gilt für die Nutzung des gesamten Hauses und aller genannten Mietobjekte bis maximal 5 Personen.
- Betten sind für 4 Personen. Für die 5. Person bietet der Vermieter eine Matratze mit Bettwäsche an.
- Die Bettwäsche ist im Preis inbegriffen. Auf Wunsch stellen wir zusätzliche frische Bettwäsche für CHF 20.00 pro Bett zur Verfügung.
- Der Vermieter stellt genügend Holz und Gas zum Heizen, Kochen, Grillieren und Duschen für den gesamten Aufenthalt des Mieters zur Verfügung. Vom Mieter wird erwartet, dass er Holz und Gas angemessen verwendet.
- Der Vermieter ist dafür verantwortlich, einen Gebührenkehrichtsack Prättigau (35L) pro Woche zur Verfügung zu stellen. Der Mieter sollte seinen eigenen Müll in den Molokstandorten entsorgen. Zum Beispiel in Curtinalstrasse Fanas oder in Chrona Grüsch.
- Der Ofyr Tischgrill darf nur am Tisch draussen benutzt werden.
- Der Strom stammt aus einer Photovoltaikanlage und ist somit bei schlechtem Wetter begrenzt. Der Mieter sollte auf den Stromverbrauch achten. Es gibt keine Entschädigung bei Stromausfall.
- Das Maiensäss Hinter Tersana wurde in der Walser Zeit gebaut. Es wurde ohne Luxus aber praktisch eingerichtet. Der Mieter verpflichtet sich, die von ihm gemieteten Räumlichkeiten samt Inventar vor Schäden zu bewahren und am Schluss der Mietzeit mit Schlüssel und Zubehör wieder abzutreten. Selbstverschuldete Beschädigungen am Hause oder am Inventar sind vom Mieter zu tragen.
- Art. 12 des Gesetzes über das Befahren von Wald- und Alpstrassen, Grüsch. Besondere Vorschriften. Der Forstdienst der Gemeinde Grüsch kann bei ungünstigen Strassenverhältnissen, wie z.B. nasser Fahrbahn, Schnee, Steinschlag usw. alle Fahrten verbieten oder für bestimmte Streckenabschnitte, Zeiten oder Fahrzeugkategorien Beschränkungen erlassen.
- Bitte beachten Sie, dass sich auf der Zufahrtsstrasse mehrere Bodenschwellen befinden. Die Nutzung der privaten Strasse erfolgt auf eigene Verantwortung. Wir empfehlen die Anreise mit einem Fahrzeug, das über eine erhöhte Bodenfreiheit verfügt.
- Für zusätzliche Autos wird ein Aufpreis für die Fahrbewilligung der Gemeinde Grüsch erhoben.
- Bei frühzeitigem Frost im Herbst müssen wir die Wasserleitung in der Dusche / WC abstellen. Dann steht nur das Quellwasser in der Küche und draussen beim Waschtrog zur Verfügung.
- Die An- und Abreise erfolgen per Selbst-Check-in und Selbst-Check-out. Der Vermieter steht jederzeit telefonisch zur Verfügung, falls Fragen oder Unterstützung benötigt werden.
- Stornierungsfrist:
• Ab dem Datum des beidseitig unterzeichneten Mietvertrages bis 2 Wochen vor Aufenthaltsbeginn wird ein Unkostenbeitrag von 70 CHF einbehalten und der Gesamtmietpreis wird zurückerstattet.
• In den letzten 2 Wochen vor Aufenthaltsbeginn – 75% des Mietpreises wird zurückerstattet.
• Für kurzfristige Buchung gilt dieselbe Stornierungsfrist.
• No-Show (Nichterscheinen) innerhalb Ankunftsdatum. – 50% des Mietpreises wird zurückerstattet.
• Verkürzter Aufenthalt. Gäste, die ihre Aufenthaltsdauer bei der Ankunft im Maiensäss verkürzen oder nach Ankunftsdatum angekommen sind – Gesamtzahlung wird einbehalten.
• Force Majeure (Höhere Gewalt) – Beiden Vertragsparteien steht es im Falle einer höheren Gewalt frei, vom Vertrag zurückzutreten. Die höhere Gewalt umfasst hierbei nicht vorhersehbare Dinge, die die Vertragserfüllung für eine der beiden Seiten nahezu unmöglich macht, beträchtlich behindert oder gar Vertragspartner in Gefahr bringt. In diesen Fällen der höheren Gewalt sind beide Parteien von Ihren vertraglichen Verpflichtungen befreit. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist in diesen Fällen für beide Vertragsparteien ausgeschlossen. Die Vertragspartei, die sich auf das Vorliegen der höheren Gewalt beruft, hat diese nachzuweisen und sofort der anderen Vertragspartei anzuzeigen.
